Strukturen der Stiftung

Organe

Die Organe der Bundesstiftung Baukultur sind im Stiftungsgesetz genannt. Sie bestehen aus dem Stiftungsrat, dem Vorstand und dem Beirat.

Der Stiftungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten, die für die Stiftung und ihre Entwicklung von Bedeutung sind. Er beruft den Vorstand und ernennt etwa die Mitglieder des Beirats oder stellt den jährlichen Wirtschaftsplan fest.

Der Vorstand vertritt die Bundesstiftung und nimmt ihre laufenden Geschäfte und Rechtsgeschäfte wahr. Er ist an die Weisungen des Stiftungsrats gebunden und führt dessen Beschlüsse aus.

Der Beirat wird zur fachlichen Beratung des Stiftungsrats und des Vorstands berufen und unterstützt die Bundesstiftung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
 

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