Stiftung

Gesetz und Satzung

Das Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Baukultur passiert am 24. November 2006 den Bundesrat und tritt wie geplant zum Jahreswechsel 2006/2007 in Kraft. Nach der parteiübergreifend breiten Zustimmung im Deutschen Bundestag am 26. Oktober 2006 machen auch die Länder den Weg frei für die Stiftungsgründung.

Der Stiftungsrat der durch das Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I, S. 3177) errichteten Stiftung beschließt nach § 9 dieses Gesetzes am 6. November 2007 mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Satzung (hier als PDF).

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