Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.

Wir sind transparent!

  1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
    Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.
    Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang G
    D-10179 Berlin (Mitte)

    Gründungsjahr: 2003
    AG Charlottenburg: Vereins-Rg.-Nr. 15363 Nz
     
  2. Vollständige Satzung sowie Angabe zu den Zielen
    Der Förderverein setzt sich gemeinsam mit der Bundesstiftung Baukultur politisch unabhängig und fachübergreifend für die Qualität der gebauten Lebensumwelt ein. Dazu unterstützt der Verein die Stiftungsarbeit.
    Satzung
     
  3. Angaben zur Steuerbegünstigung

    Der Förderverein ist nach dem letzten bei uns eingegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften Berlin I vom 10.02.2020 für das Jahr 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte und mildtätige Zwecken im Sinne der Abgabenordnung.
    Finanzamt für Körperschaften Berlin: Steuer-Nr. 27/665/59784

  4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger
    Der Vorstand und die Kassenprüfer
    Die Geschäftsstelle
     
  5. Tätigkeitsbericht
    Tätigkeitsbericht des Vereins
     
  6. Personalstruktur
    Mitglieder: 1.600
    Ehrenamtlicher Vorstand: 9
    Kassenprüfer: 2
    Angestellte Mitarbeiterinnen: 4
    Stand: 15. September 2022
     
  7. Angaben zur Mittelherkunft
    Mitgliedsbeiträge: 430.550 Euro
    Spenden: 5.545 Euro
    Einnahmen aus Projekten und Teilnehmerbeiträgen: 44.347 Euro
    Mieteinnahmen: 8.100 Euro
    Stand: 31. Dezember 2020
     
  8. Angaben zur Mittelverwendung
    Personal: 178.842 Euro
    Projektkosten: 46.575 Euro
    Steuerberatung und Buchhaltung: 9.588 Euro
    Mieten: 24.681 Euro
    Finanzielle Förderung der Bundesstiftung: 180.000 Euro
    Stand: 31. Dezember 2020
     
  9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
    Partnerorganisation: Bundesstiftung Baukultur
    Der Förderverein ist der Freundeskreis der Bundesstiftung Baukultur und unterstützt die Stiftungsarbeit ideell, personell und finanziell. Diese Unterstützung geschieht ausschließlich auf Basis der Vereinssatzung. Das hauptamtliche Personal des Vereins ist vertraglich nur dem Vereinsvorstand verpflichtet, es gibt keine Personalunion, keine Abführungsverträge oder Geschäftsbesorgungsverträge mit der Bundesstiftung Baukultur.
     
  10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
    Es gibt keine juristischen oder natürlichen Personen, deren Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtbudgets ausmachen.
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