Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.

Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1.0   Jahresbeitrag für Mitglieder

§ 1.1
für Einzelpersonen wie Architekten, Ingenieurinnen, Stadtplaner, Innenarchitektinnen, Handwerker, Bauherrinnen und andere nicht gewerblich Tätige sowie für private Bürgerinnen und Bürger nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 115 Euro

§ 1.2
für Unternehmen der privaten Wirtschaft und der Bau- und Immobilienwirtschaft, Projektentwickler, Kreditinstitute, Bausparkassen nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 1.750 Euro

§ 1.3
für Stiftungen und landes- wie bundesweit tätige Verbände, Kammern und Organisationen nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 850 Euro

§ 1.4
für Kommunen und Gebietskörperschaften nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 675 Euro

§ 1.5
für regional und lokal tätige Vereine nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 145 Euro

§ 1.6
für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften < 25.000 WE nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 850 Euro
für Wohnungsunternehmen > 25.000 WE nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 1.750 Euro
für jüngere und kleinere Genossenschaften nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 145 Euro

§ 1.7
für Hochschulen, Universitäten und weitere lehrende Institutionen nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 375 Euro

§ 1.8
für Studierende und Auszubildende | 25 Euro

§ 1.9
für Planungsbüros von Architektinnen und Ingenieuren aller Fachrichtungen sowie Handwerksbetriebe nach freier Vereinbarung jedoch mindestens
< 25 Mitarbeiter    |     375 Euro
> 25 Mitarbeiter    |     850 Euro
> 100 Mitarbeiter |  1.750 Euro 

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