Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.

Beitragsordnung

Beitragsordnung

§ 1.0    Jahresbeitrag für Mitglieder

§ 1.1    für Einzelpersonen wie Architekten, Ingenieure, Stadtplaner und andere nicht gewerblich Tätige sowie für private Bürger
               nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 90 Euro

§ 1.2    für Unternehmen der privaten Wirtschaft und der Bau- und Immobilienwirtschaft, Projektentwickler, Kreditinstitute,
               Bausparkassen nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 1.500 Euro

§ 1.3    für Stiftungen sowie landes- und bundesweit tätige Verbände, Kammern und Organisationen nach freier Vereinbarung
               jedoch mindestens | 750 Euro

§ 1.4    für Kommunen und Gebietskörperschaften nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 650 Euro

§ 1.5    für regional und lokal tätige Vereine nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 125 Euro

§ 1.6    für Wohnungsunternehmen und -genossenschaften nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 750 Euro

               jüngere und kleinere Genossenschaften nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 125 Euro

§ 1.7    für Hochschulen, Universitäten und weitere lehrende Institutionen nach freier Vereinbarung jedoch mindestens | 350 Euro

§ 1.8    für Studierende | 20 Euro

§ 1.9    für Planungsbüros von Architekten und Ingenieuren aller Fachrichtungen sowie Handwerksbetriebe nach freier Vereinbarung
               jedoch mindestens
               < 20 Mitarbeiter    |     350 Euro
               > 20 Mitarbeiter    |     750 Euro
 
              > 100 Mitarbeiter | 1.500 Euro 

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