Kommentar: Neue Sonder-AfA muss die Förderung des Umbaus mit einbeziehen

Die Bundesregierung plant, die bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten für den Bau von Wohnungen zu erweitern. Allerdings bezieht sich die Steuerbegünstigung durch eine neue Sonder-AfA bisher nur auf den Neubau.

Kommentar von Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur:

Der Druck auf den Wohnungsmarkt ist enorm. Im Koalitionsvertrag von 2021 hat die Bundesregierung daher das Ziel verankert, pro Jahr 400.000 Wohnungen zu schaffen. Gerade im Umbau steckt hierfür ein wirkmächtiger Hebel, um eine bezahlbare und klimaverträgliche Ergänzung zum Neubau als Standard zu verankern. Im aktuellen Baukulturbericht „Neue Umbaukultur“ der Bundesstiftung Baukultur wird auf die Bedingungen und die gesamtgesellschaftlichen Vorteile hingewiesen, dieses Potential tatsächlich zu nutzen. Der Forschungsbericht „Wohnungsbau – Die Zukunft des Bestandes“ von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE e.V.) zeigt, dass durch Umnutzung, Aufstockung und Nachverdichtung vier Millionen Wohnungen deutschlandweit entstehen könnten. Laut der „Deutschlandstudie 2019“ der Technischen Universität Darmstadt und des Pestel-Instituts in Hannover bieten allein umgenutzte Büro- und Verwaltungsgebäude die Möglichkeit rund 350.000 Wohnungen neu zu schaffen. Auch in den bestehenden 16,1 Mio. Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland schlummert ein ungenutztes Potential in der bereits vorhandenen Wohnfläche. So könnten mehr Wohnungen entstehen an Orten, die bereits mit einer entsprechenden Infrastruktur erschlossen sind. Das spart Energie, Kosten und (Flächen-)Ressourcen im Vergleich zum Neubau.

Mit einer Förderung der Neuen Umbaukultur lassen sich Klimaschutz und mehr Wohnraum besser miteinander in Einklang bringen. Daher ist es sinnvoll und erforderlich, die Sonder-AfA auch auf die Schaffung von Wohnraum im Bestand auszuweiten. 

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