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Preise der Baukultur

Studierendenpreis

Studentischer Förderpreis Stadtbaukunst - Das städtische Haus

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Reichweite bundesweit
Art des Preises Studierendenpreis
Aktuell Termine
Abgabe: 09.03.2026, 16:00 Uhr
Jurysitzung: 17. Juni 2026
Preisverleihung: 25./26.08.2026 auf der 16. Konferenz zur Schönheit und Lebensfähigkeit der Stadt, Frankfurt am Main
Dotierung 5.000 €
Verfahren Ehrung
Zulassung Teilnahmeberechtigt sind Studierende aller Entwurfs- und Städtebaulehrstühle deutschsprachiger Hochschulen, die eine betreute Semester- oder Abschlussarbeit im vergangenen Sommersemester oder bestehenden Wintersemester verfasst haben.
Die Arbeiten müssen von den betreuenden Lehrstühlen nominiert werden. Studierende dürfen sich nicht selbst anmelden. Es dürfen max. 2 Arbeiten pro Lehrstuhl eingereicht werden.
Intervall jährlich
Jury Prof. Christoph Mäckler, Libia Szkoda Figueiras, Udo Freiherr von Frydag, Frank Paul Fietz, Gerhard Greiner, Heinrich Georg Hofmann, Thomas Hoffmann-Kuhnt, Judith Jaeger, Markus Lehmann, Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk, Prof. Dr. Dr. Martina Oldengott, Prof. Dr. Wolfgang Sonne, Cornelia Zuschke
Auslober Deutsche Institut für Stadtbaukunst
wettbewerbe aktuell Verlagsgesellschaft mbH
Kontakt wettbewerbe aktuell Verlagsgesellschaft mbH
Maximilianstr. 5
79100 Freiburg i. Br.
Tel. 0761-77455-77
Ansprechpartner/in Jan Sievers
E-Mail
Website stadtbaukunst.de/veranstaltungen/studentischer-foerderpreis-stadtbaukunst-all

„Das städtische Haus“ ist das Thema des studentischen Förderpreises Stadtbaukunst, den das Deutsche Institut für Stadtbaukunst gemeinsam mit wa wettbewerbe aktuell auslobt. Gesucht werden Projekte, die sich in besonderer Weise mit ihrem städtischen Umfeld auseinandersetzen. Der regionale Bezug zum Ort ist dabei von besonderer Bedeutung. Die einzureichenden Projekte sollen sowohl hinsichtlich ihrer Nutzung und Gebäudetypologie, als auch in ihrer Gestalt und Fassadentypologie als bereichernder Stadtbaustein wahrgenommen werden. Den Charakteristika der vitalen Stadt: Nutzungsdurchmischung sowie Trennung von Privatem und Öffentlichem soll in besonderer Weise Rechnung getragen sein.

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