Ihre Berufung in den Konvent der Baukultur 2026

Nachfolgend können Sie Ihre Berufung annehmen und sich für die Wahl der Stiftungsgremien aufstellen lassen. Im Falle einer Berufungsannahme benötigen wir eine Portrait-Fotografie und eine Kurzbiografie von Ihnen. Zusätzlich können Sie sich für Ihre Teilnahme an der Veranstaltung des Konvents am 10. und 11. Juni 2026 in Potsdam registrieren.
Wir danken Ihnen für Ihre Rückmeldung und freuen uns auf Sie!

Persönliche Daten

Berufung in den Konvent der Baukultur und Wahl der Gremien

Alle Konventberufenen sind berechtigt sich zur Wahl in die Stiftungsorgane aufzustellen. Ebenso sind alle Konventberufenen wahlberechtigt.


Laut Rechtsprechung der Stiftung ist die Amtszeit der Mitglieder im Beirat auf zwei Amtsperioden (acht Jahre) begrenzt. Die Amtszeit der Mitglieder im Stiftungsrat unterliegt keiner zeitlichen Begrenzung.

Portrait und Kurzbiografie

Bei Annahme der Berufung, benötigen wir eine Portrait-Fotografie mit Angabe der Bildrechte und eine Kurzbiografie von Ihnen.

Mit Annahme der Berufung erteilen Sie der Bundesstiftung Baukultur die Erlaubnis, Ihre Daten zu speichern und im Rahmen der Gremienarbeit und Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen. Die Bundesstiftung Baukultur nutzt Ihre Daten unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Informationen dazu finden Sie unter: www.bundesstiftung-baukultur.de/datenschutz.

Teilnahme am Konvent 2026


Mit Anmeldung zur Veranstaltung des Konvents erklären Sie sich damit einverstanden, dass Fotos und Filmaufnahmen gefertigt werden, die digital und analog eingesetzt und für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Hier erhalten Sie weitere Informationen und das Programm zum Konvent der Baukultur 2026.  

Nach oben