Umsetzung

Baukulturbericht 2014/15

Die Bundesstiftung Baukultur ist als eine der wenigen Institutionen in Deutschland dazu aufgefordert und berechtigt, dem Bundeskabinett und dem Bundesparlament über das zuständige Ressort einen Bericht vorzulegen. Dank dieses Vorlagerechts ist der Baukulturbericht 2014/15 Ende Oktober 2014 vom Bundeskabinett behandelt und an Bundestag und Bundesrat überwiesen worden (Drs. 18/3020). Am 16. und 17. November 2014 wurde er im Rahmen des Konvents der Baukultur in Potsdam erstmalig der Öffentlichkeit präsentiert und hinsichtlich der Umsetzung seiner Handlungsempfehlungen von einer ausgewiesenen Fachwelt diskutiert.

Am 5. Februar 2015 debattierte der Bundestag in seiner 85. Sitzung ausführlich die Inhalte des Baukulturberichts 2014/15, die Debatte ist archiviert. Im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs am 25. März 2015 behandelte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit den Baukulturbericht 2014/15. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesstiftung Reiner Nagel präsentierte Inhalte, Schwerpunkte und mögliche politische Konsequenzen des Berichts. Damit konnte die Bundesstiftung ihre Bestandsaufnahme des Planens und Bauens in Deutschland mit den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen direkt in die Bundespolitik einbringen. Am 11. Juni 2015 hat das Bundesparlament fraktionsübergreifend einen Entschließungsantrag an die Bundesregierung beschlossen (Drs. 18/3020) , der unter anderem die Bundesstiftung über die Bundesregierung beauftragt, sich mit der Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Baukulturberichts und weitergehenden thematischen Schwerpunkten zu befassen. Darüber hinaus solle die Bundesstiftung durch die Bundesregierung bei der Planung von Bundesbauvorhaben angemessen einbezogen werden. Zudem fordert der Deutsche Bundestag, bei Großprojekten des Bundes, die teils erhebliche Auswirkungen auf städtebauliche Strukturen haben, frühzeitig die öffentliche Meinung vor Ort zu ermitteln. Das Entstehen von Baukultur im öffentlichen und privaten Bereich solle gezielt gefördert werden, unter anderem durch unterstützende Rahmenbedingungen in den Bereichen Bauleitplanung, Raumordnung, Städtebauförderung sowie der nationalen Stadtentwicklungspolitik. Im internationalen Bereich, wie etwa bei internationalen Architektur- und Weltausstellungen, habe sich die Bundesregierung verstärkt für die Vermittlung deutscher Bau- und Planungskultur einzusetzen und internationale Kooperation voranzubringen.

Den ausführlichen Entschließungsantrag können Sie hier nachlesen.

Der Baukulturbericht 2014/15 geht nun bereits in die vierte Auflage. Damit sind 16.000 Exemplare im Umlauf, wovon ein Großteil auf den Veranstaltungen der Bundesstiftung und ihrer Partner, bei Messeauftritten oder im persönlichen Gespräch überreicht werden konnten. Damit ist der Bericht nicht nur in der Bundespolitik angekommen, sondern auch in den Kommunen, in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft sowie bei Planern unterschiedlicher Disziplinen.

Der Baukulturbericht 2014/15 steht Ihnen hier als Download zur Verfügung.

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