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Gestaltungsbeiräte

Temporärer Gestaltungsbeirat der Bayerischen Architektenkammer

Fakten
Thema Architektur, Stadt- und Regionalplanung

Die Bayerische Architektenkammer bietet bayerischen Städten, Gemeinden und Landkreisen ein neues Planungsinstrument für qualitätvolles Planen und Bauen.

Damit Städte, Gemeinden und Landkreise die Vorteile von Gestaltungsbeiräten kennenlernen können, ohne ein solches Gremium gleich für mehrere Jahre einrichten zu müssen, bietet die Bayerische Architektenkammer das Instrument eines „Temporären Gestaltungsbeirats“ an. Dieser wird individuell nach den Vorstellungen des Auftraggebers (der Stadt, der Gemeinde oder des Landkreises) mit Unterstützung der Bayerischen Architektenkammer zusammengestellt. Seine Mitglieder sind fachkundige, unabhängige Fachleute: Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplaner. Die Beiräte arbeiten interdisziplinär zusammen und beurteilen auf Antrag des Auftraggebers einzelne Bauvorhaben oder städtebauliche Entwicklungen.



Temporärer Gestaltungsbeirat der Bayerischen Architektenkammer
Bayerische Architektenkammer, Waisenhausstr. 4
80637 München
Tel. 089-139880-24

Oliver Voitl, Referent für Vergabe und Wettbewerb
E-Mail

byak.de/start/aktuelles/temporarer-gestaltungsbeirat-1

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