Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.

Membership Fees

Beitragsordnung

§ 1.0   Jahresbeitrag für Mitglieder

§ 1.1   für Architekten, Ingenieure, Stadtplaner und andere nicht gewerblich Tätige sowie für private Personen nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 90 Euro

§ 1.2   für Unternehmen der privaten Wirtschaft und der Bauwirtschaft, Kreditinstitute, Bausparkassen nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 1.500 Euro

§ 1.3   für Stiftungen sowie landes- und bundesweit tätige Verbände, Kammern und Organisationen nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 750 Euro

§ 1.4   für Kommunen und Gebietskörperschaften nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 650 Euro 

§ 1.5   für regional und lokal tätige Vereine nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 125 Euro

§ 1.6   für Wohnungsunternehmen nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 750 Euro

§ 1.7   für Hochschulen, Universitäten und weitere lehrende Institutionen nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 350 Euro

§ 1.8   für Studierende | 20 Euro

§ 1.9   für Planungsbüros von Architekten, Ingenieuren, Stadtplanern und anderen nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens | 350 Euro

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