Gesetz und Satzung

Das Gesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Baukultur hat am 24. November 2006 den Bundesrat passiert und ist wie geplant zum Jahreswechsel 2006/2007 in Kraft getreten. Nach der parteiübergreifend breiten Zustimmung im Deutschen Bundestag am 26. Oktober 2006 hatten auch die Länder den Weg frei gemacht für die Stiftungsgründung.

Der Stiftungsrat der durch das Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Baukultur“ vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I, S. 3177) errichteten Stiftung hat nach § 9 dieses Gesetzes am 6. November 2007 mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Satzung beschlossen.